Grundsätzliches zur Schullaufbahnberatung
Die Schullaufbahnberatung hat an einer Integrierten Gesamtschule (IGS) eine besonders wichtige Aufgabe, da der von der Schülerin / dem Schüler angestrebte Abschluss nicht wie in anderen Schulsystemen schon von der 5. Klasse an feststeht (z.B.: Realschule führt zum Realschulabschluss).
An einer IGS ist ein Wechsel des angestrebten Abschlusses theoretisch nach jedem Schuljahr dadurch möglich, dass eine Schülerin / ein Schüler mit Zustimmung der Zeugniskonferenz die Fachleistungskurse (Deutsch, Englisch, Mathe, Naturwissenschaften) wechseln kann. Diese Kurswechsel bedürfen aber einer zielorientierten, langfristigen Planung, damit ein optimaler Lernfortschritt erreicht werden kann.
Die individuelle Lernentwicklung kann so durch die relativ späte Abschlussentscheidung in besonderem Maße berücksichtigt werden.
Die Schullaufbahnberatung hilft, sich in der Vielfalt der möglichen Kurskombinationen und Abschlüsse zurechtzufinden
Sie erreichen die/den schuljahrgangsbezogene/n Schullaufbahnberater/-in wie folgt:
Telefon 04954-94110
Fax 04954-941149 oder direkt per E-Mail (siehe Bildunterschriften)
Der/die für Ihr Kind zuständige Schullaufbahnberater/-in meldet sich bei Ihnen zurück.
Jahrgänge 6 + 7
Christine Staaßen
sta@fcso-schule.de
Jahrgang 8
Stefan Grensemann
gre@fcso-schule.de
Jahrgang 9
Markus Silz
sil@fcso-schule.de
Schritte zum Abschluss
1.
Es beginnt mit einer Übergangskonferenz zu Beginn des 5. Schuljahres, in der die abgebenden Grundschullehrer die Klassenlehrer der 5. Klasse über Stärken und Schwächen der einzelnen Schülerinnen und Schüler unterrichten.
2.
Ab Mitte der Jahrgangsstufe 6 treffen Eltern und Lehrer Absprachen über die von ihnen ins Auge gefasste Schullaufbahn des Kindes.
Der Unterricht ab der 7. Jahrgangsstufe erfolgt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften auf drei Anspruchsebenen.
Die drei Anspruchsebenen sind:
- grundlegende Anforderungen > G-Kurs
- erhöhte Anforderungen > E-Kurs
- zusätzliche Anspruchsebene > Z-Kurs
Die anfängliche Zuordnung in einer der Anspruchsebenen erfolgt primär nach Begabung.
3.
Im Laufe der darauf folgenden beiden Schuljahre kristallisiert sich dann heraus, welchen Abschlussanforderungen die Schülerin / der Schüler am ehesten entspricht >siehe auch Abschlüsse.
4.
Schüler, die am Ende des 9. Jahrganges den Hauptschulabschluss abgelegt haben, können ohne Vorbedingungen den 10. Jahrgang belegen und einen Schulabschluss dieses Jahrganges erzielen > siehe auch Abschlüsse